Wir sind ein spezialisiertes Lagerhaus für Industriegüter mit Sitz in Helen-Steffen-Straße 53. Unser Fokus liegt auf der rechtssicheren Abwicklung von Lagerverträgen nach § 475c HGB. Jede Einlagerung wird von uns mit einem dokumentenechten Lagerschein begleitet, der als Wertpapier und Kreditsicherheit dient.
Unsere Kunden sind mittelständische Produktionsbetriebe, Maschinenbauer und Chemiehändler, die ihre Waren nicht nur trocken und sicher lagern, sondern auch eine lückenlose, prüffähige Dokumentation benötigen. Wir arbeiten nach den strengen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Pflichten – von der Kennzeichnung bis zur Abholfrist – eingehalten werden.
Unser Team aus drei erfahrenen Logistikfachleuten (Lisa Albert B.Eng., Raimund Stephan B.Sc. und Helmar Baumgartner) berät Sie persönlich zu den Haftungsgrenzen, Ausschlussklauseln und den Anforderungen an elektronische Nachweise. Wir verstehen uns als verlängerte Werkbank Ihrer Compliance-Abteilung.
Nächster Schritt
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Wir prüfen Ihren Lagervertrag auf Konformität mit § 475c HGB und dokumentieren die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise für Ihre Industriegüter.
Jetzt Beratungstermin buchenJeder Lagerschein und jeder Einlagerungsvertrag wird von uns streng nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs geprüft und ausgestellt. Das schafft klare Haftungsgrenzen und beugt Rechtsstreitigkeiten vor.
Anders als Generalisten kennen wir die besonderen Anforderungen an die Lagerung von Maschinen, Chemikalien und Produktionsanlagen. Von der Gefahrgutkennzeichnung bis zur klimatischen Bedingung – wir dokumentieren jedes Detail.
Unsere Verträge und Dokumente sind so formuliert, dass Sie als Einlagerer jederzeit Ihre Rechte und Pflichten kennen. Keine überraschenden Haftungsausschlüsse, keine undurchsichtigen Gebührenmodelle.
Alle Nachweise werden zusätzlich zum Papierdokument als digitale Version mit kryptografischer Signatur bereitgestellt. So bleiben Ihre Wertpapiere auch bei Verlust des Originals gültig und nachweisbar.
Seit über 15 Jahren begleiten wir Industrieunternehmen bei der Einlagerung sensibler Güter. Unsere Sachbearbeiter sind regelmäßig zu HGB-Novellen und BGH-Urteilen geschult – das spart Ihnen Zeit und Risiko.
Jeder Kunde erhält einen festen Betreuer, der Ihre Waren und Dokumente kennt. Bei Fragen zu Lagerschein, Haftung oder Abholfristen erreichen Sie uns direkt – ohne Hotline-Schleife.
Vertiefende Beiträge zu Lagerrecht und Dokumentation nach HGB § 475c.
Rechtliche Grundlagen für die Einlagerung von Industriegütern: Kennzeichnung, Gefahrgutklassen und Abholfristen.
Welche Nachweise bei der Einlagerung von Industriegütern erforderlich sind und wie der Lagerschein als Wertpapier dient.
Grenzen und Ausnahmen der Haftung nach HGB – wann der Lagerhalter einsteht und welche Ausschlussklauseln gelten.